PREISE
- MAKLERPROVISION
Die Maklerprovision wird für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung von Miet- oder Kaufverträgen über Immobilien gezahlt.
Sie ist grds. verhandelbar, insbesondere wenn die Immobilie leicht und zu einem guten Preis bzw. schwer und zu einem niedrigen Preis veräußerbar ist.
Sie ist mit Abschluss des Vertrages, der infolge des Nachweises oder infolge unserer Vermittlung zustande kommt, d. h. mit Abschluss des Kauf- bzw. Mietvertrages, fällig.
Es ist uns erlaubt, sowohl für den Käufer/Mieter als auch für den Verkäufer/Vermieter gleichzeitig tätig zu sein.
Für Einzelheiten kontaktieren Sie uns, bitte, unter den folgenden
a) KAUFEN/VERKAUFEN
Die Maklerprovision wird bei KaufenVerkaufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern unter Beteiligung von Verbrauchern zu je 50 % von Käufer und Verkäufer getragen.
Die Höhe der Maklerprovision bei Kaufen/Verkaufen von Wohnimmobilien beträgt – je nach Bundesland – für den Käufer und für den Verkäufer jeweils zwischen 2 % und 3 % des Verkaufspreises des Immobilie zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei Kaufen/Verkaufen von Gewerbeimmobilien kann die Maklerprovision von Auftraggeber oder von Interessenten getragen werden.
Die Höhe der Maklerprovision bei Kaufen/Verkaufen von Immobilien beträgt – je nach Bundesland – für den Käufer und für den Verkäufer üblicherweise jeweils zwischen 3 % und 7 % des Verkaufspreises des Immobilie.
b) MIETEN/VERMIETEN
Die Maklerprovision wird bei Mieten/Vermieten von Wohnimmobilien von dem Auftraggeber getragen.
Die Höhe der Maklerprovision bei Mieten von Wohnimmobilien beträgt max. das 2,0-fache der monatlichen Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Höhe der Maklerprovision bei Vermieten von Wohnimmobilien kann auch höher als das 2,0-fache der monatlichen Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen.
Bei Mieten/Vermieten von Gewerbeimmobilien kann die Maklerprovision von Auftraggeber oder von Interessenten getragen werden.
Die Höhe der Maklerprovision bei Mieten/Vermieten von Gewerbeimmobilien kann – je nach Vertragslaufzeit des Mietvertrages – zwischen dem 2,5-fachen und das 5,0-fachen der monatlichen Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer betragen.
- ZUSÄTZLICHE AUFWENDUNGEN
Zusätzliche Aufwendungen sind nur dann zu ersetzen, wenn diese vereinbart worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Kauf- bzw. Mietvertrag infolge des Nachweises der Gelegenheit oder infolge der Vermittlung des Immobilienmaklers nicht zustande kommt. Der Ersatz zusätzlicher Aufwendungen ist mit Eintritt der vertraglich vereinbarten Fälligkeitsbedingung bzw. spätestens mit Beendigung des Maklervertrages fällig.
Für Einzelheiten kontaktieren Sie uns, bitte, unter den folgenden